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Aufgrund der geplanten Baulandumlegung „Salzberg“ wurden die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Schwing & Dr. Neureither aus Mosbach von der Gemeinde Obersulm mit der Grenzfeststellung der Umfangsgrenze beauftragt.
Wir möchten hiermit gemäß § 17 Abs. 1 und 2 Vermessungsgesetz (VermG) ankündigen, dass die hierfür erforderlichen vermessungstechnischen Arbeiten voraussichtlich im Zeitraum vom 29.07.2024 bis zum 02.08.2024 stattfinden werden.
Folgende Grundstück (Flurstücke) der Gemarkung Obersulm Flur3 Eschenau sind hiervon betroffen.
Gemarkung Obersulm Flur3 , Flurstück Nr. 970, 972, 973, 974, 975,977/1, 1024, 1037/1, 977/2, 977/3, 978, 985, 991, 1034/1, 983, 1036, 1037, 1038/1, 1038/2, 1039, 1043, 1055/2, 1046, 1822
Die Mitarbeiter der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Schwing & Dr. Neureither sind nach § 17 VermG befugt, die Flurstücke zu betreten, Vermessungs- und Grenzzeichen einzubringen sowie die zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Bei Rückfragen steht ihnen unser für die Vermessung zuständiger Mitarbeiter Herr Spohn unter der Telefonnummer 07136 2920-781 zur Verfügung.
Schwing & Dr. Neureither
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure