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Am 9. Juni 2024 ist Europawahl: Nutzen Sie Ihre Chance und gehen Sie wählen!

Am 9. Juni 2024 ist Europawahl. Sie sind Unionsbürger, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union? Bestimmen Sie den Kurs in Europa mit! Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Das Europäische Parlament ist Ihre Vertretung in Europa und das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Seine Abgeordneten entscheiden über wichtige Fragen der Politik – auch in Bereichen, die Sie persönlich betreffen.
Nutzen Sie Ihre Chance und gehen Sie wählen!


Welche Teilnahmemöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie als Unionsbürger in Deutschland wohnen, können Sie entscheiden, ob Sie in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidaten wählen wollen. Entscheiden Sie sich für eine
Wahlteilnahme in Deutschland, müssen Sie folgendes beachten:
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag
• das 16. Lebensjahr vollendet hat,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt,
• nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was ist zu tun?
Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.
• Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
• Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. (Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. die
Postlaufzeiten.)
Wo gibt es das Antragsformular und weitere Informationen?
Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie bei Ihrer Gemeindebehörde oder im Internet
unter
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationenwaehler/unionsbuerger.html.


Was ist zu tun, wenn Sie nicht in Deutschland, sondern in Ihrem Herkunftsland wählen wollen?
Wenn Sie an den Europawahlen 2019 in Deutschland teilgenommen haben, müssen Sie bis 
zum 19. Mai 2024 bei Ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem
Wählerverzeichnis stellen. Für die Modalitäten der Wahlteilnahme in Ihrem Herkunftsland
wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden oder an Ihre Auslandsvertretung.


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