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Aus aktuellem Anlass gibt es seit dem 07. April 2020 verschärfte Bedingungen des Naherholungszweckverbands und der Gemeinde Obersulm für den Besuch des Breitenauer Sees.
1. Das Betreten des Seegeländes ist nur auf den Wegen und im Randbereich bis zur Absperrung gestattet. Das Betreten, insbesondere der Aufenthalt auf allen Liegewiesen jeglicher Art im Naherholungsgebiet ist strengstens untersagt!
2. Es gilt für die Zeit der Corona-Krise ein GRILL- und BADEVERBOT! Der See ist für Wassersportaktivitäten gesperrt.
3. Der Kinderspielplatz ist, wie alle Spielplätze im Land, gesperrt und darf nicht genutzt werden. Dies gilt auch für die Sportstätten im Freizeitgebiet.
4. Halten Sie 2 Meter Abstand zueinander und die notwendigen Hygieneregeln ein. Bei Mißachtung der Regeln oder sollten diese aufgrund des großen Andrangs nicht eingehalten werden, droht die Schließung.
Grundlage für alle Anordnungen ist das Infektionsschutzgesetz, § 28 IfSG, die Corona-Verordnung des Landes und §903 BGB.
Naherholungszweckverband Breitenauer See
und
Gemeinde Obersulm – Ortspolizeibehörde –