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Ab Januar 2025
Bauanträge beim Landratsamt Heilbronn nur noch digital möglich – Formvorgaben beachten

Ab 1. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt nur noch digital eingereicht werden. Das Landratsamt nimmt derzeit übergangsweise noch bis Ende 2024 Anträge in Papierform entgegen. Ab 2025 ist dies jedoch gesetzlich nicht mehr möglich. Dasselbe gilt für Bauvoranfragen, Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie für die Kenntnisgaben von Vorhaben und Abbrüchen.

Digitale baurechtliche Anträge sind über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa) einzureichen.

Für die ViBa-Nutzung ist für den Bauherrn eine Bund-ID und für den Planverfasser, zum Beispiel den Architekten, ein Unternehmenskonto erforderlich. Die Bund-ID für den Bauherrn wird auch benötigt, wenn der Bauantrag im Auftrag des Bauherrn vom bevollmächtigten Planverfasser eingereicht wird, da der Bauherr den Bauantrag offiziell freizeichnen muss.

Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.

Bauvorlagen im ViBa sind im Format PDF/A-1a einzureichen. Die Formvorgaben des Landratsamtes sind hierbei zu beachten.

Weitere Informationen und der Zugang zum ViBa sind auf der Webseite des Landratsamtes bereitgestellt:

https://www.landkreis-heilbronn.de/digitaler-bauantrag


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