Aktuelles

2. Überprüfung und Fortschreibung Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG)

Die Gemeinde Obersulm hat im Jahr 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt, der 2021 überprüft und fortgeschrieben wurde. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Am Ordensschloss / Eschenauer Straße).

Nach § 47d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362), ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch bis zum 18. Juli 2024 turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert vor allem auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 4 (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 47d Abs.3 BImSchG erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung des Entwurfs der 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans. Der Entwurf inklusive Anlagen liegt vom 27.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024 im Rathaus Obersulm, Ordnungsamt, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus. Ferner stehen die Unterlagen auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/laermaktionsplan zum Download bereit.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, den Entwurf der 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans einzusehen und ihre Meinung und ihre Anregungen schriftlich zu äußern. Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs wird die 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans ggf. überarbeitet und anschließend durch den Gemeinderat endgültig beschlossen.
Das Verfahren wird seitens der Gemeinde Obersulm voraussichtlich im Jahr 2024 abge-schlossen werden. Im Anschluss daran werden die aus dem Lärmaktionsplan resultierenden Maßnahmen dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt, bevor diese ggf. umgesetzt werden können.

Obersulm, 16.05.2024
Gez. Björn Steinbach, Bürgermeister


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