Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Verfahrensfreie Bauvorhaben sind:
- Gartenhaus, Gewächshaus
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40, im Außenbereich bis 20 Kubikmeter Bruttorauminhalt
- Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt
- Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche
- Außenwandverkleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen
- Anlagen zur fotovoltaischen und thermischen Solarnutzung auf oder an Gebäuden sowie eine damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes; gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis 9 m
- Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen wie z.B. Fenster
Sie müssen keinen Bauantrag stellen oder ein Kenntnisgabeverfahren durchführen, aber sind verpflichtet, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob Sie Ihr Vorhaben wie geplant umsetzen dürfen.
Beispielsweise müssen Brandschutzvorschriften oder die Bestimmungen bezüglich der Abstandsflächen beachtet werden. Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder sonstige Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.
Sie sind als Bauherr dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden vorliegen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine fachkundige Stelle.
Sie können auch bei verfahrensfreien Vorhaben die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch die Baurechtsbehörde überprüfen und in einem Bescheid feststellen lassen.
Hinweis: Beachten Sie auch, dass die Gemeinde durch Satzung bestimmen kann, dass für Bauvorhaben, die zwar verfahrensfrei sind, ein Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden muss. Fragen Sie im Zweifel die Gemeinde oder die zuständige Baurechtsbehörde.
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