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Breitenauer See schrittweise wieder geöffnet

Gemeinsame Pressemitteilung der 
Stadt Löwenstein, Gemeinde Obersulm, Naherholungszweckverband Breitenauer See und Landratsamt Heilbronn

Der Breitenauer See darf ab sofort wieder von Seglern und Anglern befahren werden. Die Nutzung der Bootsstege und der Slipanlage ist ebenfalls wieder erlaubt. Geöffnet sind auch wieder die Liegewiesen oberhalb des Uferweges. Die Liegewiesen unterhalb des Uferwegs bleiben gesperrt. Freigegeben zur Nutzung sind ebenfalls der Spielplatz, die Sport- und Spielwiesen und die beiden Parkplätze. Das Grillen ist erlaubt.
Ab Montag, 14. September, (Schulbeginn in Baden-Württemberg) wird von Montag bis Donnerstag auch wieder das Baden erlaubt. Von Freitag bis Sonntag bleibt das Badeverbot bestehen. Das fahren mit SUP Boards wird analog mit dem Schwimmen erlaubt.
Um das Infektionsrisiko dabei so gering wie möglich zu halten, werden die beiden Schwimminseln abgebaut. Außerdem bleiben die Absperrungen unterhalb des Uferweges. Es wird lediglich drei Zugänge zum Badestrand geben, über die die Zahl der Menschen im Badebereich kontrolliert und gesteuert wird.
Die schrittweise Öffnung wird möglich, weil aufgrund der kühleren Witterung und mit Ende der Ferien der Besucherandrang erfahrungsgemäß nachlässt. Die Einhaltung und Überwachung der Bestimmungen der Corona-Verordnung sind damit wieder leistbar. Dies war an den heißen Wochenendtagen im Juli mit über 10 000 Besuchern pro Tag nicht mehr der Fall. Da das Gebiet sehr weitläufig und der See nicht umzäunt ist, konnte die Besucherzahl nicht reguliert werden. Das unterscheidet den Breitenauer See von anderen Wasserflächen im Landkreis Heilbronn (Ehmetsklinge, Elsenzsee, Katzenbachstausee und Mühlbachsee), die nicht gesperrt wurden.

Vor allem auf dem relativ kleinen Badestrand und in den Menschenansammlungen vor den sanitären Anlagen, dem Kiosk und dem Bootsverleih wurden die Abstandsregeln und die Maskenpflicht nicht eingehalten. Es bestand deshalb ein zu hohes Infektionsrisiko für viele Menschen und die Gefahr, dass der Breitenauer See zu einem Hotspot mit Streuwirkung weit über den Landkreis hinaus hätte werden können. Eine Ermittlung der Kontaktpersonen wäre nicht möglich gewesen.


Alle Lockerungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Heilbronn und in der Region nicht entscheidend verschlechtert. Anbei finden Sie die entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 24.07.2020.


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