Obersulm
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Zutritt zum Rathaus Obersulm ab 01.01.2022 nur noch mit 3G-Nachweis möglich, Erwachsene müssen außerdem eine FFP2-Maske tragen.Mit der Änderung der Corona-Verordnung am 20.12.2021 hat die Landesregierung beschlossen, dass der Zutritt zu kommunalen Verwaltungen ab dem 01. Januar 2022 in den Alarmstufen nur noch mit einem 3G-Nachweis möglich ist. Tina Häussermann - FutschikadoSamstag, 15. Januar 2022, Beginn: 20.00 Uhr, Kulturhaus Obersulm Informationen zu Schnelltestmöglichkeiten in ObersulmIn der Gemeinde Obersulm können sich Bürgerinnen und Bürger an folgenden Stellen testen lassen. GemeinderatssitzungDie nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, 17.01.2022, 19.00 Uhr, in der Hofwiesenhalle in Willsbach statt. Alle interessierten Einwohner sind herzlich eingeladen. FeuchttücherFeuchttücher verstopfen Rohre und Kanäle. Es kostet Ihr Geld und macht viel Arbeit bis das Abwasser wieder fließen kann. Das muss nicht sein. Verkehrsbeschränkungen Obersulm-Willsbach, Vollsperrung BachstraßeVon Dienstag 11.01.2022, bis voraussichtlich Samstag 15.01.2022, muss die Bachstraße aufgrund der Herstellung eines Stromanschlußes voll gesperrt werden. Containerstandort "Poststraße" in Obersulm-AffaltrachDer Containerstandplatz „Poststraße“ in Obersulm-Affaltrach wird in der 3. KW 2022 in die Michelbachstraße versetzt. Bauen & Wohnen – Bodenrichtwerte und Gutachten, Gemeinsamer Gutachterausschuss Weinsberger Tal/SchozachtalDer Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 11.11.2021 beschlossen. Impfangebot der Kath. Kirchengemeinde Obersulm-Löwenstein-Wüstenrot am 15. Januar 2022In Zusammenarbeit mit der Arztpraxis Dr. Roger de Loza können wir am Samstag, 15.01.2022 ab 9.30 Uhr im Kath. Gemeindezentrum Affaltrach, Langfeldstr. 5, nach Terminvereinbarung ein Impfangebot machen. Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehenMit den wieder ansteigenden Inzidenzen ist zu erwarten, dass auch die Belastung der Krankenhäuser wieder steigt. Daher bleiben trotz des kurzfristigen Rückgangs der Belegung der Intensivbetten unter 450 die Regelungen der Alarmstufe II bestehen. |
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